Ein neues Kapitel für moderne Verwaltung
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8. Oktober 2025 einen wichtigen Schritt in Richtung einer bürgernäheren, effizienteren Verwaltung beschlossen: das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz. Mit diesem Gesetz erhalten Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände erstmals die Möglichkeit, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Es ist ein mutiger Schritt hin zu mehr Gestaltungsspielraum vor Ort – und ein deutliches Signal, dass Baden-Württemberg Bürokratieabbau nicht nur ankündigt, sondern aktiv umsetzt.
Bürokratieabbau als Gemeinschaftsaufgabe
„Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist Vertrauen in unsere Kommunen und eine Chance, Bürokratie nicht nur zu beklagen, sondern den Bürokratieabbau gemeinsam – Hand in Hand – tatsächlich aktiv anzugehen“, erklärte Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf des Innenministeriums in zweiter Lesung einstimmig beschlossen – ein deutliches Zeichen für den breiten politischen Rückhalt.
Mit dem neuen Gesetz setzt die Landesregierung auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Denn gerade die Kommunen, die tagtäglich im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stehen, wissen am besten, wo Prozesse verbessert werden können und welche Regelungen im Alltag zu viel Zeit und Ressourcen binden.
Freiraum für Ideen – Experimente ausdrücklich erwünscht
Das Gesetz eröffnet Kommunen die Möglichkeit, experimentell neue Wege zu gehen – etwa bei Verwaltungsverfahren, Genehmigungsprozessen oder interkommunaler Zusammenarbeit. Sie können künftig probeweise von bestehenden Regelungen abweichen, wenn dies der Vereinfachung, Beschleunigung oder Kostenersparnis dient.
Diese sogenannten „Regelungsbefreiungen“ werden vom Innenministerium genehmigt, sofern keine höherrangigen Rechtsgüter oder gewichtigen Gründe entgegenstehen. Die Erprobungsphase ist jeweils auf bis zu vier Jahre befristet. Während dieser Zeit werden die Maßnahmen sorgfältig dokumentiert und evaluiert. Bewährt sich ein neues Verfahren, kann es anschließend dauerhaft ins Landesrecht übernommen werden.
„So geht Entbürokratisierung – von der Kommune für das ganze Land“, betonte Strobl. „Wir schaffen damit einen rechtssicheren Rahmen für Innovationen, der kommunale Expertise nutzt und neue Formen der Aufgabenerledigung ermöglicht.“
Vertrauen in die kommunale Praxis
Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist Ausdruck eines grundlegenden Politikverständnisses: Vertrauen statt Misstrauen, Ermöglichen statt Verhindern. Statt immer neue Regelungen von oben vorzugeben, schafft das Land nun Freiräume für Ideen aus der Praxis. Kommunen können ihre Kenntnisse über lokale Herausforderungen einbringen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Gerade im ländlichen Raum oder in schnell wachsenden Städten können so Verfahren angepasst werden – beispielsweise bei Bauvorhaben, Digitalisierungsvorhaben oder der Zusammenarbeit zwischen Ämtern. Diese Flexibilität soll den Verwaltungsalltag spürbar erleichtern und die öffentliche Hand handlungsfähiger und bürgernäher machen.
Innovationen mit Signalwirkung
Ziel des Gesetzes ist es, praktikable Modelle zu identifizieren, die sich in der Praxis bewähren und auf andere Kommunen übertragen lassen. So können lokale Innovationen zu landesweiten Erfolgsmodellen werden. Das Ministerium sieht darin einen wichtigen Impuls für die gesamte öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg – und einen möglichen Vorbildcharakter auch für andere Bundesländer.
„Wenn sich eine Idee bewährt, wird sie landesweit und dauerhaft umgesetzt. Damit wird aus einem kommunalen Versuch ein Instrument, das ganz Baden-Württemberg voranbringt“, so Strobl.
Verwaltung mit Zukunft
Mit dem neuen Gesetz setzt Baden-Württemberg ein deutliches Signal: Bürokratieabbau ist kein abstraktes Ziel, sondern eine konkrete Gestaltungsaufgabe. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll zeigen, dass Verwaltung modern, agil und lernfähig sein kann – und dass der Weg zu einer effizienteren Verwaltung mit den Kommunen beginnt.
Die Landesregierung knüpft damit an ihr Ziel an, die Verwaltungsmodernisierung aktiv zu gestalten und den digitalen Wandel in der öffentlichen Hand zu fördern. Am Ende steht eine Verwaltung, die schneller entscheidet, weniger Aufwand erzeugt und die Menschen in den Mittelpunkt stellt.
