Klarstellung des Kultusministeriums
In den vergangenen Wochen gab es Diskussionen und Missverständnisse rund um die Frage, ob Kinder mit Migrationshintergrund von den sogenannten Juniorklassen ausgeschlossen werden. Das Kultusministerium Baden-Württemberg tritt diesen Behauptungen entschieden entgegen. Kultusministerin Theresa Schopper stellt klar: „Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache sind sehr wohl Teil der Juniorklassen.“
Ein differenziertes Fördersystem
Das Land Baden-Württemberg verfügt mit den Juniorklassen und den Vorbereitungsklassen (VKL) über eine differenzierte Förderstruktur, die gezielt auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten ist. Beide Modelle haben unterschiedliche Zielsetzungen, ergänzen sich jedoch gegenseitig: Während die Juniorklassen Kindern helfen, die noch nicht ganz schulbereit sind, bieten die Vorbereitungsklassen eine spezifische Sprachförderung für neu zugewanderte Kinder.
Wann eine Juniorklasse verpflichtend ist
Für Kinder, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes – etwa bei Vorläuferfertigkeiten wie Konzentration, Feinmotorik oder sozial-emotionalem Verhalten – noch nicht ausreichend schulbereit sind, ist der Besuch einer Juniorklasse verpflichtend. Dies gilt auch dann, wenn die Familiensprache nicht Deutsch ist. Ab dem Schuljahr 2028/2029 werden Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder Familiensprache in zweiter oder dritter Generation bei entsprechenden Förderbedarfen verbindlich in die Juniorklassen aufgenommen.
Passgenaue Förderung für neu Zugewanderte
Anders verhält es sich bei Kindern, die erst kurz vor Schuleintritt nach Deutschland gekommen sind und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen. Diese Kinder besuchen zunächst eine Vorbereitungsklasse (VKL), die speziell auf den intensiven Spracherwerb zugeschnitten ist. Ziel ist es, ihnen möglichst schnell die sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart in der Grundschule zu vermitteln.
Kein Ausschluss, sondern gezielte Unterstützung
Das Kultusministerium betont ausdrücklich, dass es keinen Ausschluss von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache gibt. Vielmehr sollen Juniorklassen und Vorbereitungsklassen gemeinsam ein umfassendes Fördersystem bilden. So wird allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder Familiensprache, der bestmögliche Start in ihre Schullaufbahn ermöglicht. „Unser Ziel ist es, jedes Kind entsprechend seiner individuellen Voraussetzungen zu fördern“, unterstreicht Ministerin Schopper.
Gesetzliche Grundlage schafft Klarheit
Auch der Gesetzestext verdeutlicht die Regelung: Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden und deren sprachlicher oder entwicklungsbezogener Stand einen erfolgreichen Start in die Grundschule noch nicht erwarten lässt, besuchen verpflichtend eine Juniorklasse. Ausgenommen sind lediglich Kinder, deren Förderbedarf ausschließlich darauf beruht, dass sie die deutsche Sprache noch nicht in ausreichendem Maß erworben haben. Für sie sind die Vorbereitungsklassen vorgesehen. Damit ist klar: Das Land setzt auf individuelle Förderung statt pauschalen Ausschluss.
