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Tausende unerlaubte Preiserhöhungen, keine einzige Strafe: Tankstellen in Baden-Württemberg missachten die sogenannte 12-Uhr-Regel in großem Stil. Eine Datenauswertung zeigt das Ausmaß. Die Behörden im Land haben bisher keine Bußgelder verhängt.
Was die 12-Uhr-Regel vorschreibt
Seit April gilt in Deutschland eine klare Vorgabe: Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise nur einmal täglich erhöhen, mittags um 12 Uhr. Preissenkungen sind jederzeit erlaubt. Ziel der Regel ist Transparenz für Verbraucher. Autofahrer sollen besser planen können, wann Tanken günstiger ist.
Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung dieser Vorgabe über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Jede Preisänderung muss dort gemeldet werden.
Massenhafter Regelbruch belegt
Eine Datenanalyse zeigt: Viele Betreiber halten sich nicht an die Vorgabe. Allein im Juli haben bundesweit rund 1100 Tankstellen ihre Preise mehr als 5500 Mal außerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters erhöht. Das sind dokumentierte Verstöße, keine Schätzungen.
Auch in Baden-Württemberg sind zahlreiche Betreiber betroffen. Sie erhöhten ihre Preise mehrmals täglich, teils weit außerhalb der erlaubten Mittagsstunde. Tankstellenbetreiber weisen die Vorwürfe zurück und nennen technische Probleme oder Missverständnisse als Erklärung.
Warum BW bislang nicht bestraft
Andere Bundesländer sind bereits aktiv geworden und haben erste Bußgeldverfahren eingeleitet. In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde bisher keine Sanktionen verhängt.
Die Überwachung der 12-Uhr-Regel liegt bei den Landesbehörden, nicht beim Bundeskartellamt. In Baden-Württemberg ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Dort laufen offenbar noch interne Abstimmungen über das weitere Vorgehen.
Solange keine Bußgelder folgen, fehlt der Abschreckungseffekt. Betreiber, die mehrfach täglich erhöhen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber regelkonformen Konkurrenten.
Verbraucherschützer fordern konsequentes Handeln
Für Autofahrer ist die Lage unbefriedigend. Die Regel sollte Orientierung geben, verliert aber ihren Sinn, wenn sie nicht durchgesetzt wird. Verbraucherschützer fordern ein rasches Eingreifen der Landesbehörden.
Das Bundeskartellamt kann die Länder zur Vollstreckung auffordern. Ob und wann das geschieht, ist offen. Bußgelder können hoch ausfallen; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Regel ohne Wirkung
Die 12-Uhr-Regel soll für mehr Preistransparenz sorgen. Ihr Nutzen verpufft, wenn Verstöße folgenlos bleiben. Andere Länder zeigen, dass Vollstreckung möglich ist. Solange das Wirtschaftsministerium zögert, zahlen Verbraucher im Zweifel drauf.
