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Neue Solaranlagen werden ab August 2026 geringer vergütet. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sinkt zum 1. August um ein Prozent. Das betrifft alle Photovoltaikanlagen, die ab diesem Datum erstmals ans Netz gehen. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen: Für sie gilt der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz für die gesamte Förderlaufzeit von 20 Jahren.
Konkrete Beträge im Überblick
Für Anlagen bis zehn Kilowatt peak sinkt die Vergütung von bisher 7,78 Cent pro Kilowattstunde auf 7,70 Cent. Das gilt für den sogenannten Überschussstrom, also den Anteil, den Betreiber nicht selbst verbrauchen, sondern ins Netz einspeisen.
Wer vollständig einspeist und keinen Eigenverbrauch hat, erhält künftig 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Bislang waren es 12,34 Cent. Auch dieser Betrag sinkt um ein Prozent.
Die Absenkung folgt einem gesetzlich geregelten Mechanismus. Das EEG schreibt halbjährliche Degression vor. Die Vergütung wird automatisch gesenkt, um den Ausbau der Photovoltaik marktnaher zu gestalten.
Was die Absenkung für Haushalte und Betriebe bedeutet
Für Privatpersonen und Gewerbetreibende in Baden-Württemberg ist die Änderung überschaubar. Ein Prozent weniger Vergütung entspricht bei einer typischen Dachanlage mit sieben Kilowatt peak und rund 700 Kilowattstunden Einspeisung pro Jahr einem Minderbetrag von weniger als einem Euro jährlich.
Die 20-jährige Garantie bleibt der zentrale Faktor. Wer eine Anlage jetzt in Betrieb nimmt, erhält den neuen, leicht gesenkten Satz für zwei Jahrzehnte. Eine Anlage, die bis zum 31. Juli 2026 angemeldet und in Betrieb genommen wurde, profitiert noch von den bisherigen Sätzen.
Timing bei der Inbetriebnahme ist relevant
Für den Vergütungssatz gilt das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum der Bestellung oder Montage. Wer seine Anlage bis zum 31. Juli offiziell in Betrieb genommen hat, sichert sich die höheren Beträge. Der Unterschied über 20 Jahre kann je nach Anlagengröße und Einspeisequote mehrere hundert Euro ausmachen.
Hintergrund: Sinn und Zweck der Degression
Die schrittweise Absenkung der Einspeisevergütung ist politisch gewollt. Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden. Solarmodule kosten heute einen Bruchteil dessen, was sie vor zehn Jahren kosteten. Die Degression soll die Förderung an die sinkenden Investitionskosten anpassen.
Die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen bleibt auch bei niedrigeren Vergütungssätzen bestehen. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom ist für viele Betreiber attraktiver als die Einspeisung. Wer Solarstrom selbst nutzt, spart die Kosten für bezogenen Netzstrom, der im Schnitt deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung.
Relevanz für den Mittelstand in Baden-Württemberg
Für Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ist die Eigenverbrauchsoptimierung ohnehin der wichtigere Hebel. Viele Betriebe installieren Photovoltaikanlagen primär zur Senkung der Energiekosten. Die Einspeisevergütung hat dabei eine untergeordnete Rolle.
Dennoch lohnt sich die genaue Planung des Inbetriebnahmedatums. Wer kurz vor einem Degressionsschritt steht, kann durch frühzeitige Inbetriebnahme den höheren Fördersatz für zwei Jahrzehnte festschreiben.
Fazit
Die Absenkung der Einspeisevergütung ab August 2026 ist ein regulärer Schritt im EEG-System. Sie trifft ausschließlich neue Anlagen. Die konkreten Beträge sinken moderat: von 7,78 auf 7,70 Cent für Überschusseinspeisung, von 12,34 auf 12,22 Cent für Volleinspeisung. Für Betreiber in Baden-Württemberg bleibt die Photovoltaik wirtschaftlich interessant, vor allem durch den Eigenverbrauchsanteil. Die Degression ist kein Investitionsstopp, sondern eine schrittweise Marktanpassung.
