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Ein kleines Mannheimer Unternehmen steht einem der bekanntesten Süßwarenhersteller Deutschlands gegenüber. Der Haferriegel-Produzent Wacker hat kurz vor einer weiteren Verhandlungsrunde ein satirisches Video veröffentlicht, in dem das Unternehmen die Klage von Ritter Sport aufs Korn nimmt.
Worum geht es im Streit?
Ritter Sport sieht seine Markenrechte durch den Haferriegel von Wacker verletzt. Der Grund: Der Riegel hat eine quadratische Form. Ritter Sport hält die quadratische Verpackungsform seit 1996 als dreidimensionale Marke geschützt.
Ein mit dem Schokoladenhersteller verbundenes Unternehmen hat Klage eingereicht und macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Dazu kommen Forderungen auf Auskunft, Schadensersatzfeststellung, Rückruf und Kostenersatz. Das Landgericht Stuttgart befasst sich mit dem Fall.
Groß gegen Klein: Markenrecht als Kampfmittel
Ritter Sport argumentiert, Schokolade und Müsliriegel seien ähnliche Waren und damit eine Verwechslungsgefahr gegeben. Das Unternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart sieht sein zentrales Wiedererkennungsmerkmal in Gefahr.
Wacker ist gemessen an Umsatz und Bekanntheit deutlich kleiner. Das Mannheimer Start-up produziert Haferriegel im Quadrat. Die Form ähnelt optisch der Ritter-Sport-Tafel, ist aber kein Schokoladeprodukt.
Für kleinere Mittelständler sind solche Markenrechtsstreitigkeiten oft belastend. Prozesskosten und Aufwand können existenzbedrohend wirken. Wacker wählt nun eine ungewöhnliche Strategie: öffentliche Kommunikation mit Humor.
Satirisches Video als PR-Strategie
Das kurz vor der nächsten Verhandlung veröffentlichte Video zeigt Wacker in einer selbstironischen Rolle. Das Unternehmen spielt mit dem Begriff der Beichte und nimmt die eigene quadratische Produktform augenzwinkernd aufs Korn.
Kleine Unternehmen nutzen öffentliche Aufmerksamkeit mitunter als Druckmittel. Ein virales Video kann Sympathien auf die eigene Seite ziehen und gleichzeitig den Druck auf den Kläger erhöhen.
Was das Gericht entscheiden muss
Das Landgericht Stuttgart muss mehrere Fragen klären: Ist die quadratische Verpackungsform tatsächlich auf Haferriegel übertragbar? Besteht eine reale Verwechslungsgefahr beim Verbraucher?
Die Marke von Ritter Sport schützt einen dreidimensionalen Verpackungskörper mit quadratischer Grundfläche. Ob dieser Schutz auch für Produkte außerhalb der Schokolade gilt, ist rechtlich nicht eindeutig.
Der Fall berührt die Frage, wie weit Formmarken im Lebensmittelbereich reichen dürfen. Ein Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.
Fazit
Der Streit zwischen Wacker und Ritter Sport zeigt, wie unterschiedlich groß die Mittel von Mittelständlern im Rechtsstreit sein können. Wacker setzt auf Öffentlichkeit statt auf stille Vergleichsverhandlungen. Das Landgericht Stuttgart wird klären, ob das Quadrat einem Unternehmen allein gehören kann.
