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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR sorgt bei kleinen Online-Händlern für erheblichen Frust. Wer Pakete in andere EU-Staaten versendet, muss sich dort registrieren, Verpackungsdaten melden und teils lokale Bevollmächtigte einschalten. Viele kleine Händler stellen daraufhin den Versand ins EU-Ausland ein.
Was die PPWR fordert
Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, ist eine EU-weite Verordnung zur Reduktion von Verpackungsabfällen. Das Ziel ist Klimaschutz und Ressourcenschonung. In der Praxis bedeutet die Verordnung für Händler erheblichen Verwaltungsaufwand.
Wer Waren in einen anderen EU-Mitgliedsstaat versendet, muss sich im jeweiligen nationalen Herstellerregistrierungssystem eintragen. Dazu kommen Melde- und Dokumentationspflichten für Verpackungsmengen und -arten. In einigen Ländern ist außerdem ein lokaler Bevollmächtigter vorgeschrieben. Für einen kleinen Händler in Stuttgart oder Freiburg, der gelegentlich nach Österreich oder Frankreich liefert, bedeutet das: mehrfache Registrierung, laufende Berichterstattung, höhere Kosten.
Händler ziehen sich aus dem EU-Versand zurück
Die Folgen sind messbar. Viele kleine Online-Händler haben den Versand in andere EU-Staaten bereits eingestellt oder planen dies. Der bürokratische Aufwand übersteigt den wirtschaftlichen Nutzen. Besonders betroffen sind Kleinstbetriebe und Einzelunternehmer im Onlinehandel.
Dieser Rückzug widerspricht dem Grundgedanken des europäischen Binnenmarkts. Kleine Unternehmen, die eigentlich von offenen Grenzen profitieren sollten, schließen sich freiwillig aus dem EU-Handel aus. Der Grund liegt nicht in fehlender Bereitschaft zum Klimaschutz, sondern in fehlenden Kapazitäten für komplexe Verwaltungsprozesse.
Berlin bringt Entlastungsvorschlag nach Brüssel
Das Bundesumweltministerium unter Carsten Schneider hat in Brüssel einen konkreten Vorschlag eingebracht. Die Bundesregierung will die Registrierungspflicht für kleine Online-Händler aussetzen, und zwar so lange, bis die EU-Kommission ein einheitliches, zentrales Registrierungssystem aufgebaut hat. Frühestens ist das Mitte 2028 realistisch.
Bis dahin sollen kleine Händler von den nationalen Einzelregistrierungen befreit sein. Weitere Ausnahmen von bestehenden Pflichten sind ebenfalls geplant. Der Vorschlag ist eine direkte Reaktion auf den Druck aus dem Mittelstand und dem Onlinehandel.
Einheitliches System als Voraussetzung
Das Kernproblem der PPWR liegt in der Zersplitterung. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat ein eigenes nationales Registrierungssystem, ein zentraler europaweiter Ansatz fehlt bisher. Händler müssen sich daher in jedem Zielland separat organisieren. Erst wenn die EU-Kommission ein harmonisiertes System bereitstellt, lässt sich der Aufwand für kleine Betriebe auf ein vertretbares Maß reduzieren.
Bedeutung für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist ein starkes Handelsland. Neben der Industrie ist ein dichtes Netz kleiner und mittlerer Unternehmen prägend für die Wirtschaftsstruktur. Viele davon betreiben Onlinehandel, auch grenzüberschreitend. Die PPWR trifft sie überproportional hart.
Die IHK Baden-Württemberg beobachtet die Entwicklung. Verwaltungsaufwand, der nicht zum wirtschaftlichen Ziel eines Unternehmens beiträgt, bindet Ressourcen, die kleinen Betrieben für Wachstum und Innovation fehlen.
Fazit
Die PPWR verfolgt ein legitimes Ziel: weniger Verpackungsabfall in Europa. Doch die Umsetzung belastet vor allem kleine Händler unverhältnismäßig stark. Der Berliner Vorstoß in Brüssel ist ein notwendiger Schritt. Eine dauerhafte Lösung braucht ein funktionierendes, zentrales EU-System. Bis Mitte 2028 bleibt es für viele kleine Händler eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ob sie den EU-Versand weiterführen.
