Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel fällt am 29. September 2026 sein Urteil im Streit um die Rabatt-App des Discounters Lidl. Der Verkündungstermin ist für 10.00 Uhr angesetzt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Worum geht es in dem Verfahren?
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die sogenannte Lidl-Plus-App. Der Discounter mit Sitz bei Heilbronn bietet über die App exklusive Rabatte an. Wer die App nicht nutzt, bekommt diese Preisvorteile nicht. Genau darin sehen Verbraucherschützer ein Problem. Sie halten die Praxis für wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Am ersten Prozesstag fiel noch kein Urteil. Das Gericht setzte daraufhin den Verkündungstermin auf den 29. September fest. Lidl äußerte sich nicht öffentlich zu dem laufenden Verfahren.
Branchenweite Auseinandersetzung
Der Fall Lidl steht nicht allein. Auch andere große Lebensmittelhändler geraten wegen ähnlicher App-Rabatte unter Druck. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte Klage gegen die Regionalgesellschaft Edeka Südwest ein. Weitere Klagen richten sich gegen Rewe und Penny. Der Rechtsstreit betrifft damit einen erheblichen Teil des deutschen Lebensmittelhandels.
Für Lidl ist es nicht das erste Mal, dass die App-Kommunikation für Ärger sorgt. Der Discounter war bereits früher in die Kritik geraten, unter anderem wegen der Bewerbung exklusiver App-Rabatte.
Lidl und der Handel in Baden-Württemberg
Lidl hat seinen Sitz in Neckarsulm im Landkreis Heilbronn. Das Unternehmen gehört zur Schwarz-Gruppe und ist einer der größten Lebensmittelhändler weltweit. Ein Urteil gegen die App-Rabattstrategie hätte weitreichende Konsequenzen für Lidl und die gesamte Branche.
Digitale Kundenbindungsprogramme sind für den Handel ein zentrales Instrument. Viele Ketten setzen auf personalisierte Angebote über Smartphone-Apps. Gerichte müssen nun klären, wo die Grenze zwischen zulässigem Marketing und unzulässiger Benachteiligung von Nicht-App-Nutzern liegt.
Ausblick
Das Urteil des OLG Brandenburg an der Havel wird zeigen, ob App-exklusive Rabattmodelle in ihrer bisherigen Form rechtlich haltbar sind.
