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Mercedes-Benz erhöht den Druck auf seine deutschen Belegschaften. Der Stuttgarter Automobilkonzern fordert eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden. Einen Lohnausgleich soll es dafür nicht geben. Wer sich verweigert, dem droht der Konzern mit Werksschließungen in Deutschland.
Ein Ultimatum mit rechtlichen Hürden
Die Forderung klingt eindeutig. Ihre Umsetzung ist es nicht. Arbeitsrechtler Dr. Sebastian Naber macht das deutlich: Mercedes-Benz kann die Arbeitszeitverlängerung nicht einseitig anordnen. Der geltende Tarifvertrag schützt die 35-Stunden-Woche. Ohne Zustimmung der IG Metall, des Betriebsrats und der Beschäftigten selbst ist eine Änderung nicht möglich.
Bleibt als letztes Mittel die Änderungskündigung. Dabei kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig neue Konditionen an. Dieses Instrument ist rechtlich aufwendig, langwierig und vor Gericht anfechtbar. Ein schnelles Druckmittel ist es nicht.
Zu teuer: Das Kernproblem der deutschen Produktion
Hinter der Forderung steckt ein handfestes wirtschaftliches Argument. Die Produktion in Deutschland ist teuer. Das gilt nicht nur für Mercedes-Benz. Hohe Lohnkosten, Energiepreise und Steuerlast belasten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie insgesamt.
Mercedes konkurriert weltweit. An Standorten in Asien oder Amerika arbeiten Beschäftigte zu deutlich niedrigeren Kosten. Wer in Deutschland produziert, muss diese Lücke irgendwie schließen. Mehr Arbeitsstunden ohne höheren Lohn senken rechnerisch die Lohnkosten je produzierter Einheit.
Die Logik ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Politisch und tariflich ist sie schwer durchzusetzen.
IG Metall und Betriebsrat als Gegenspieler
Die IG Metall lehnt die Forderung ab. Die Gewerkschaft hat die 35-Stunden-Woche in der westdeutschen Metallindustrie in den 1980er und 1990er Jahren erkämpft. Sie gilt als eine der zentralen Errungenschaften der Tarifgeschichte. Eine Aufgabe ohne Gegenleistung kommt für die Gewerkschaft nicht in Frage.
Auch der Betriebsrat steht auf der Seite der Belegschaft. Ohne dessen Zustimmung lässt sich keine kollektive Regelung zur Arbeitszeit ändern. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat bei Fragen der Arbeitszeit ein verbindliches Mitbestimmungsrecht.
Werksschließung als Drohkulisse
Der Konzern setzt trotzdem auf Druck. Die Drohung mit Werksschließungen ist ein Signal an die Belegschaft und die Politik. Sie soll zeigen: Mercedes meint es ernst. Der Standort Deutschland steht zur Disposition.
Ob diese Drohung glaubwürdig ist, lässt sich bezweifeln. Werksschließungen sind teuer, langwierig und politisch brisant. Mercedes-Benz hat in Deutschland erhebliche Forschungs- und Entwicklungskapazitäten. Ein vollständiger Rückzug aus der deutschen Produktion wäre ein massiver Einschnitt für den Konzern selbst.
Dennoch: In der Belegschaft wächst die Unsicherheit. Und in der Politik wird die Debatte um den Industriestandort Deutschland neu befeuert.
Kompromiss wahrscheinlich
Vorstand und Arbeitnehmervertreter werden am Ende voraussichtlich einen Kompromiss finden. Komplett verweigern kann sich keine Seite. Mercedes braucht eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur. Die Gewerkschaft braucht sichere Arbeitsplätze für ihre Mitglieder.
Denkbar wäre eine stufenweise Arbeitszeitverlängerung mit teilweisem Lohnausgleich oder eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ohne pauschale Erhöhung. Solche Modelle gibt es in der deutschen Industrie bereits.
Ein Konflikt mit Signalwirkung
Der Streit bei Mercedes-Benz geht über einen innerbetrieblichen Tarifkonflikt hinaus. Er steht stellvertretend für eine größere Debatte: Wie wettbewerbsfähig ist der Industriestandort Deutschland noch? Welche Lohnkosten kann sich eine exportabhängige Wirtschaft leisten?
Diese Fragen werden nicht nur in Stuttgart verhandelt. Sie betreffen die gesamte deutsche Industrie. Baden-Württemberg als Kernland des deutschen Maschinenbaus und der Automobilindustrie sitzt dabei in der ersten Reihe.
