Landesregierung bringt umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt eines neuen Gesetzesbündels, das der Ministerrat am 23. September 2025 verabschiedet hat. Mit Änderungen am Verfassungsschutzgesetz, am Katastrophenschutzgesetz sowie am Landesdatenschutzgesetz reagiert Baden-Württemberg auf die wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Ziel ist es, das Land nicht nur krisenfester, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.
Dank an die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz
Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterstrich bei der Vorstellung des Gesetzespakets die Bedeutung des gesellschaftlichen Engagements: „Mit dem heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesbündel stärken wir neben dem Verfassungsschutz auch den Bevölkerungsschutz. Mir ist wichtig, mich bei den vielen Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz für ihren nicht selbstverständlichen Einsatz zu bedanken. Für mich sind alle im Bevölkerungsschutz tätigen Ehrenamtlichen Vorbilder. Darauf können Sie stolz sein.“
Innenminister Strobl: „Wir härten unser Land ab“
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl wies auf die Vielschichtigkeit der Bedrohungslage hin: „Unsere Demokratie sieht sich wie nie zuvor vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen gegenüber – durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, Sabotage und Spionage fremder Nachrichtendienste. Auch im Bevölkerungsschutz sind unsere Einsatzkräfte gefordert wie selten zuvor – die Krisen häufen sich auch hier, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig.“ Strobl machte deutlich, dass das Land mit dem neuen Gesetzespaket seine Widerstandskraft deutlich steigern werde: „Wir machen unser Land an allen Fronten krisenfest, wir härten unser Land ab.“
Landesverfassungsschutzgesetz: Neue Befugnisse für mehr Sicherheit
Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes. Künftig darf das Landesamt für Verfassungsschutz Daten aus Funkzellen abfragen und auf Videoaufnahmen im öffentlichen Raum zugreifen – beispielsweise aus Tiefgaragen oder Tankstellen. „Mit dem neuen Landesverfassungsschutzgesetz passen wir den Handlungsrahmen an und geben dem Verfassungsschutz die Befugnisse an die Hand, die er braucht, um als Frühwarnsystem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und zu bewahren“, erklärte Strobl. Besonders im Bereich des islamistischen Extremismus seien diese Instrumente unverzichtbar, um Netzwerke aufzudecken und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Zudem setzt die Neufassung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um.
Landesdatenschutzgesetz: Videoschutz mit Augenmaß
Auch das Landesdatenschutzgesetz wird angepasst. Ziel ist es, den Schutz von Personen und Objekten in öffentlich zugänglichen Räumen zu verbessern. Die Videoüberwachung wird erleichtert und die Speicherdauer der Aufnahmen von bisher einem auf künftig zwei Monate verlängert. Damit sollen Sicherheitsbehörden mehr Zeit für Auswertungen erhalten, ohne den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren.
Landeskatastrophenschutzgesetz: Stärkung des Ehrenamts und mehr Vorsorge
Das neue Katastrophenschutzgesetz stellt den Bevölkerungsschutz auf eine breitere Grundlage. Drei Bereiche stehen dabei im Fokus: Erstens wird das Ehrenamt gestärkt, um die Einsatzfähigkeit in Krisenfällen langfristig abzusichern. Zweitens werden Kommunen im Katastrophenfall finanziell entlastet, um schnelle und unbürokratische Hilfe zu ermöglichen. Drittens wird die Vorsorge ausgebaut, sodass das Land auf unterschiedliche Szenarien – von Naturkatastrophen bis hin zu Angriffslagen – besser vorbereitet ist. Strobl betonte: „Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch im Angriffsfall ein guter Zivilschutz. Unsere Investitionen haben damit einen doppelten Effekt und einen doppelten Nutzen.“
Fazit: Sicherheit mit Weitblick
Mit dem Gesetzespaket setzt Baden-Württemberg ein deutliches Signal: Sicherheit, Freiheit und Schutz der Bevölkerung stehen an oberster Stelle. Das Maßnahmenbündel schafft einen ausgewogenen Rahmen zwischen notwendigen Eingriffen für mehr Sicherheit und der Wahrung von Grundrechten. So wird das Land sowohl im Alltag als auch in Krisenzeiten handlungsfähiger und resilienter.
