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35 Grad im Büro, kein Lüftchen, der Bildschirm flimmert. Der Wunsch, einfach nach Hause zu gehen, ist verständlich. Rechtlich erlaubt ist er trotzdem nicht. Das deutsche Arbeitsrecht kennt kein allgemeines Hitzefrei für Erwachsene am Arbeitsplatz.
Keine Pflicht zum Hitzefrei, aber klare Schutzregeln
Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, weil es zu warm ist, riskiert eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Kündigung. Das gilt unabhängig davon, wie hoch die Temperaturen steigen.
Arbeitgeber haben dennoch Pflichten. Die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten schreiben vor, dass Arbeitgeber bei hohen Temperaturen Maßnahmen ergreifen müssen.
Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius müssen Arbeitgeber aktiv werden. Das können technische Lösungen sein, etwa Jalousien, Ventilatoren oder eine Klimaanlage. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen: flexible Arbeitszeiten, die Verlagerung der Arbeit in kühlere Räume oder das Angebot von Homeoffice.
Was bei 30 und 35 Grad gilt
Ab 30 Grad steigen die Anforderungen an den Arbeitgeber. Er muss zusätzliche Maßnahmen umsetzen. Ab 35 Grad gilt ein Büroraum grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Das bedeutet jedoch nicht automatisch Hitzefrei.
Der Arbeitgeber kann stattdessen andere Lösungen anbieten, zum Beispiel kühlere Räume oder das Arbeiten von zu Hause. Auch ein Fußbad oder ein Ventilator können als Maßnahme akzeptiert werden, wenn der Arbeitgeber dem ausdrücklich zustimmt.
Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür bringt es auf den Punkt: Der Arbeitnehmer muss die Situation grundsätzlich hinnehmen. Nur wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, ändert sich die Lage.
Wann eine Gesundheitsgefahr vorliegt
Eine echte Gesundheitsgefahr kann das Recht geben, den Arbeitsplatz zu verlassen. Die Hürde dafür ist hoch. Allgemeines Unwohlsein oder Konzentrationsprobleme reichen nicht aus. Wer sich ernsthaft gesundheitlich beeinträchtigt fühlt, sollte zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Danach kann, wenn nötig, ein Arzt eingeschaltet werden.
Für bestimmte Gruppen gelten besondere Schutzpflichten. Schwangere, Menschen mit Behinderungen oder Beschäftigte mit gesundheitlichen Vorerkrankungen sind stärker schutzbedürftig. Arbeitgeber müssen für diese Gruppen individuell prüfen, welche Maßnahmen nötig sind.
Kleiderordnung und praktische Lösungen
Auch die Kleiderordnung ist bei Hitze ein Thema. Arbeitgeber dürfen grundsätzlich Vorschriften zur Kleidung machen. Bei sehr hohen Temperaturen können diese Regeln jedoch gelockert werden. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers stößt an Grenzen, wenn Kleidervorschriften die Gesundheit gefährden.
Viele Unternehmen reagieren in der Praxis pragmatisch. Sie erlauben informellere Kleidung, stellen Getränke bereit oder ermöglichen flexiblere Arbeitszeiten. Frühschichten, wenn es noch kühler ist, sind eine bewährte Methode.
Homeoffice als Ausweg
Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice bei Hitze besteht nicht. Arbeitgeber können es anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wo Homeoffice bereits vereinbart ist, kann es bei extremer Hitze eine Option sein. Beide Seiten sollten das offen besprechen.
Kommunikation schlägt Konfrontation
Das Arbeitsrecht gibt Arbeitgebern klare Pflichten vor und schützt sie zugleich vor dem eigenmächtigen Verlassen des Arbeitsplatzes durch Beschäftigte. Wer mit dem Vorgesetzten offen über die Situation spricht, findet in den meisten Fällen eine praktikable Lösung. Wer einfach geht, trägt das rechtliche Risiko allein.
