Freiburg zieht nach Tübingen und Konstanz: Der Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026. Die Stadtpolitik setzte sich damit gegen die eigene Verwaltung durch, die die Steuer noch verhindern wollte. Für Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel bedeutet der Beschluss neue Kosten und mehr Bürokratie.
Dritte Unistadt in Baden-Württemberg mit Verpackungssteuer
Freiburg ist nun die dritte Universitätsstadt im Südwesten, die Einwegverpackungen besteuert. Das Modell orientiert sich an der Tübinger Verpackungssteuer. Betroffen sind Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegbehältnissen ausgeben. Warmes Essen to go unterliegt der Steuer, kalte Speisen in vielen Fällen nicht. Diese Unterscheidung sorgt in der Praxis bereits für Verwirrung bei Händlern und Kunden.
Der Gemeinderat stimmte der Steuer trotz intensiver Debatte zu. Keine Fraktion ließ die Gelegenheit aus, sich zu positionieren. Am Ende fiel die Mehrheit knapp aus.
IHK kritisiert den Beschluss deutlich
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein reagierte mit klarer Kritik. Sie bedauert den Beschluss und spricht davon, dass die Warnrufe der lokalen Betriebe kein Gehör gefunden hätten. Für viele kleine Gastronomie- und Handelsbetriebe bedeutet die Steuer zusätzliche Belastungen. Der administrative Aufwand für die korrekte Erfassung und Abführung der Steuer trifft besonders Inhaber geführte Betriebe ohne eigene Steuerabteilung.
Branchenvertreter befürchten, dass höhere Preise Kunden abschrecken. Gerade in Randlagen oder bei starkem Wettbewerb könnte das Umsätze kosten. Die Frage, ob dadurch Arbeitsplätze gefährdet sind, steht im Raum. Belastbare Zahlen dazu liegen bislang nicht vor.
Betriebe fordern klare Regelungen
Viele Betriebe kritisieren die unklare Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Produkten. Ob ein Gericht warm oder kalt ist, entscheidet über die Steuerpflicht. Das schafft Unsicherheit im Tagesgeschäft. Händler berichten von aufwendigen internen Abstimmungen, welche Produkte wie erfasst werden müssen.
Die IHK fordert praxistaugliche Umsetzungsregeln. Betriebe brauchen Rechtssicherheit, keine Graubereiche. Andernfalls drohen Kontrollen und Nachzahlungen, die den Betrieb zusätzlich belasten.
Ein Trend, der sich bundesweit ausbreitet
Freiburg ist kein Einzelfall. Auch Potsdam hat eine Einwegverpackungssteuer beschlossen. Bonn plant die Einführung ab April 2027. Der politische Wille, Einwegmüll über kommunale Steuern zu reduzieren, wächst bundesweit. Städte versprechen sich sauberere Straßen und Parks sowie eine gerechtere Kostenverteilung für die Müllentsorgung.
Kritiker sehen das anders. Sie bezweifeln, dass kommunale Steuern das Verhalten der Verbraucher spürbar verändern. Gleichzeitig erhöhe sich der Druck auf Betriebe, die ohnehin mit gestiegenen Energie- und Personalkosten kämpfen.
Fazit: Klimaziel trifft Wirtschaftsrealität
Freiburgs Verpackungssteuer zeigt das Spannungsfeld zwischen Umweltpolitik und Wirtschaftsinteressen. Die Stadt setzt auf ein Instrument, das ökologisch begründet ist, aber betriebswirtschaftlich Folgen hat. Ob die Steuer Verhalten ändert oder vor allem Kassen füllt, wird die Praxis zeigen. Für die betroffenen Betriebe beginnt ab Januar 2026 eine neue Rechnung.
