Erster bestätigter Fall seit 2019
Zum ersten Mal seit sechs Jahren wurde in Baden-Württemberg wieder ein Fall der Blauzungenkrankheit (BTV-8) festgestellt. In einem Rinderbestand im Ortenaukreis, Gemeinde Berghaupten, bestätigten Labortests den Erreger. Damit ist der erste Nachweis seit Mai 2019 amtlich bestätigt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert mit erhöhter Aufmerksamkeit und ruft alle Tierhalterinnen und Tierhalter zur Impfung ihrer Bestände auf.
„Die jüngste Entwicklung zeigt, dass das Risiko eines Eintrags aus den Nachbarländern real ist. Ich appelliere daher an alle viehhaltenden Betriebe, das Impfangebot des Landes und der Tierseuchenkasse konsequent zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die relevanten Blauzungenvirus-Varianten impfen zu lassen“, betonte Minister Peter Hauk MdL am Freitag, 10. Oktober 2025.
Virus erneut über die Grenze eingeschleppt
Die Blauzungenkrankheit ist keine neue Gefahr, doch ihre Rückkehr nach mehreren Jahren seuchenfreier Zeit sorgt für Besorgnis. Bereits in den vergangenen Wochen war die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags entlang der französischen Grenze gestiegen. In den angrenzenden Regionen Frankreichs breiteten sich die Serotypen 4 und 8 des Virus aus. Der aktuelle Nachweis in Baden-Württemberg bestätigt nun, dass das Risiko nicht nur theoretisch war.
„Die geografische Nähe zu betroffenen Gebieten in Frankreich und die klimatischen Bedingungen begünstigen die Übertragung durch Stechmücken“, erklärte Hauk. „Nur durch rechtzeitige Impfungen können wir verhindern, dass sich das Virus in unseren Tierbeständen weiter ausbreitet.“
Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr
Das Virus BTV-3, ein weiterer Serotyp, war bereits im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Deutschland eingeschleppt worden und führte 2024 zu einem bundesweiten Seuchengeschehen. In Baden-Württemberg blieb ein massiver Ausbruch dank konsequenter Impfmaßnahmen aus. Die hohe Impfquote gegen BTV-3 in den letzten zwei Jahren konnte einen erneuten Seuchenzug erfolgreich verhindern.
In Süddeutschland, insbesondere im südlichen Bayern, zeichnet sich jedoch erneut ein lokaler Ausbruch des Serotyps 3 ab. Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie dynamisch die Entwicklung der Blauzungenkrankheit verläuft und wie wichtig kontinuierliche Prävention bleibt.
Zwei Serotypen, zwei Impfstoffe
Aufgrund der aktuellen Lage empfiehlt das Ministerium, Tiere sowohl gegen BTV-3 als auch gegen BTV-8 impfen zu lassen. „Da die Impfstoffe nur serotypspezifisch wirken, sind für jeden Erregertyp eigene Impfstoffe erforderlich“, erläutert das Ministerium. Tiere, die bisher nicht geimpft wurden, müssen zunächst grundimmunisiert werden – also zwei Impfungen im Abstand von mehreren Wochen erhalten. Bereits geimpfte Tiere benötigen lediglich eine jährliche Auffrischung, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
„Die Impfung ist der einzige wirksame Schutz vor einem erneuten Seuchenausbruch. Sie schützt nicht nur einzelne Betriebe, sondern die gesamte Tierpopulation im Land“, betonte Minister Hauk.
Die Blauzungenkrankheit – gefährlich, aber vermeidbar
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer betrifft – insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kameliden und Wildtiere. Übertragen wird das Virus durch Stechmücken der Gnitzen-Gattung, die das Virus beim Blutsaugen weitergeben. Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, vermehrten Speichelfluss und im Fall von Schafen eine geschwollene, blau verfärbte Zunge, die der Krankheit ihren Namen gibt. Besonders bei Schafen kann die Krankheit schwere Verläufe mit hohen Verlusten oder Fehlgeburten verursachen.
Da die Übertragung ausschließlich über Mücken erfolgt, sind Impfungen die einzig wirksame Schutzmaßnahme. Hygienemaßnahmen oder Quarantäne allein reichen nicht aus, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Impfangebot des Landes als Schutzschild
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter weiterhin bei der Durchführung der Impfungen. Gemeinsam mit der Tierseuchenkasse wird ein umfangreiches Impfangebot bereitgestellt, das den Zugang zu den notwendigen Impfstoffen erleichtert. Ziel ist es, eine flächendeckende Immunisierung zu erreichen, um das Risiko künftiger Seuchenzüge zu minimieren.
„Nur wenn wir gemeinsam handeln, können wir den Eintrag und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit wirksam verhindern“, fasste Minister Hauk zusammen. „Ich danke allen Landwirtinnen und Landwirten, die durch ihre Verantwortung und ihr Engagement zur Tiergesundheit und zur Stabilität unserer Landwirtschaft beitragen.“
