Neuer rechtlicher Rahmen für moderne Einkaufskonzepte
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen wichtigen Schritt zur Anpassung des Einzelhandels an die digitale Zukunft beschlossen. Mit einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes soll der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen klar geregelt werden. Der Ministerrat hat am 23. September 2025 grünes Licht für die Einleitung des Anhörungsverfahrens gegeben. Damit reagiert das Land auf die wachsende Bedeutung innovativer Verkaufsformen, die insbesondere in ländlichen Regionen zur Stärkung der Nahversorgung beitragen können.
Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum
Vollautomatisierte Verkaufsstellen – also Geschäfte, die ohne Personal auskommen und vollständig digital betrieben werden – bieten der Bevölkerung eine unkomplizierte Möglichkeit, wichtige Waren auch außerhalb klassischer Ladenöffnungszeiten zu erwerben. Gerade dort, wo kleine Dorfläden schließen mussten und Supermärkte weit entfernt liegen, können sie eine Lücke schließen. Die geplanten Änderungen eröffnen nun auch die Möglichkeit, diese Verkaufsstellen sonntags zu öffnen – allerdings unter klar definierten Bedingungen.
Klare Regeln für Sonntagsöffnungen
Künftig dürfen vollautomatisierte Verkaufsstellen sonntags frühestens ab 7 Uhr und spätestens bis 24 Uhr für maximal acht Stunden geöffnet sein. Dabei muss Rücksicht auf die Hauptgottesdienstzeiten genommen werden. Um eine übermäßige Ausweitung zu verhindern, bleibt die Verkaufsfläche auf maximal 150 Quadratmeter beschränkt. So entsteht ein Kompromiss, der den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Flexibilität entspricht, ohne den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz auszuhebeln.
Innovation trifft Verantwortung
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte die Bedeutung dieser Reform: „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir einen klaren rechtlichen Rahmen für eine moderne Form der Nahversorgung. Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen. Gleichzeitig haben wir großen Wert darauf gelegt, dass der Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. So verbinden wir Innovation mit sozialer Verantwortung.“
Zusätzliche Regelungen für Fernbusterminals
Die Gesetzesänderung berücksichtigt auch neue Mobilitätsgewohnheiten. So sollen Verkaufsstellen an Fernbusterminals künftig den gleichen Status wie jene an Flughäfen und Bahnhöfen erhalten. Damit wird es möglich, sich vor der Abfahrt unkompliziert mit Reisebedarf einzudecken. Diese Regelung trägt dem wachsenden Stellenwert des Fernbusverkehrs Rechnung und sorgt für mehr Service und Komfort für die Reisenden.
Schutzinteressen bleiben gewahrt
Obwohl die Novelle neue Chancen für Handel und Kundschaft eröffnet, bleibt der Schutz zentraler Interessen oberstes Gebot. Der Sonntagsschutz wird nicht aufgeweicht, da es sich nicht um eine allgemeine Ladenöffnung handelt. Auch die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben unberührt, da die Verkaufsstellen ohne Personal auskommen. Damit wird verhindert, dass zusätzliche Belastungen an Sonn- und Feiertagen entstehen.
Modernisierung mit Augenmaß
Mit der geplanten Novelle schafft Baden-Württemberg einen Rahmen, der Innovationen im Einzelhandel ermöglicht, ohne soziale oder gesellschaftliche Werte zu gefährden. Sie verbindet moderne, flexible Einkaufsmöglichkeiten mit den Prinzipien des Arbeits- und Sonntagsschutzes und setzt ein Signal für eine verantwortungsbewusste Digitalisierung im Handel.
