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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat Daimler Truck zur Nachzahlung von rund 210.000 Euro brutto an eine Managerin verurteilt. Die Abteilungsleiterin hatte gegen ihren Arbeitgeber wegen geschlechtsbedingter Lohnungleichheit geklagt. Der Streit zieht sich seit 2018.
Mediangehalt als Berechnungsgrundlage
Das Gericht legte bei der Berechnung das Medianentgelt vergleichbarer männlicher Kollegen zugrunde. Nicht das Höchstgehalt war maßgeblich, sondern der mittlere Wert. Die Klägerin hatte ursprünglich knapp 420.000 Euro brutto gefordert. Zugesprochen wurden ihr rund 210.000 Euro, also 80.000 Euro mehr als in einer früheren, später aufgehobenen Entscheidung.
Das Gericht entschied außerdem ausdrücklich: Die Abteilungsleiterin darf sich mit jedem direkten Kollegen vergleichen, der gleichwertige Arbeit leistet. Diese Klarstellung ist für künftige Equal-Pay-Verfahren relevant.
Langer Weg durch die Instanzen
Der Fall war zuvor bereits vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gelandet. Das BAG hatte das ursprüngliche Urteil des Landesarbeitsgerichts beanstandet, weil die Beweiserhebung des LAG aus Sicht der Bundesrichter unzureichend war. Daraufhin verwies das BAG den Fall zurück nach Stuttgart.
Einen weiteren Punkt klärte das BAG dabei grundsätzlich: Das Entgeltsystem von Daimler Truck galt als wenig transparent. Das sah der BAG-Senat jedoch nicht als Problem. Transparenz könne auch noch im laufenden Prozess hergestellt werden, so die Begründung.
BAG senkt Hürden für Equal-Pay-Klagen
Mit seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Hürden für Equal-Pay-Klagen gesenkt. Arbeitnehmerinnen müssen kein vollständig transparentes Vergütungssystem vorweisen, um vor Gericht Erfolg zu haben.
Voller Lohnausgleich bleibt aus
Trotz des Erfolgs vor Gericht bleibt eine Lücke. An das Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen reicht die Managerin mit der Nachzahlung nicht heran. Die Berechnung auf Basis des Medianentgelts begrenzt den Anspruch. Das Gericht folgte damit einer konservativen Berechnungsmethode.
Vom Beginn des Streits im Jahr 2018 bis zum jetzigen Urteil vergingen acht Jahre. Mehrere Instanzen und eine Rückverweisung waren nötig, bevor ein Ergebnis entstand.
Fazit
Für die betroffene Managerin bedeutet das Urteil eine Nachzahlung von rund 210.000 Euro brutto. Für Daimler Truck ist es eine teure Niederlage. Zusammen mit dem BAG-Grundsatzurteil zeigt der Fall, dass sich Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen gerichtlich angreifen lässt.
