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Baden-Württemberg schafft Bürokratie per Gesetz ab. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir hat Ende Juli 2026 das sogenannte Effizienzgesetz beschlossen. Es soll Unternehmen und Bürger von überflüssigen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten befreien. Grundlage ist ein einfaches Prinzip: Was bis Ende 2027 nicht ausdrücklich als notwendig begründet wird, fällt weg.
720 Pflichten in 217 Gesetzen identifiziert
Den Anstoß lieferte eine KI-gestützte Analyse der IHK Region Stuttgart. Sie durchforstete das Landesrecht systematisch und fand 720 konkrete Bürokratiepflichten in 217 Landesgesetzen, darunter 238 Berichtspflichten und 284 Dokumentationspflichten.
Das Effizienzgesetz kehrt die bisherige Logik um. Bisher mussten Unternehmen Pflichten einfach erfüllen. Künftig muss der Staat begründen, warum eine Pflicht bestehen bleibt. UBW-Präsident Thomas Bürkle bezeichnet diesen Mechanismus als strukturellen Schub für den Bürokratieabbau.
Paradigmenwechsel mit Einschränkungen
BWIHK-Vizepräsident Claus Paal bezeichnet das Gesetz als notwendigen Paradigmenwechsel, gibt jedoch zu bedenken: Die Frist bis Ende 2027 sei für viele betroffene Unternehmen sehr lang bemessen. Entlastung kommt also nicht sofort.
Özdemir selbst formulierte das Ziel klar. Das Effizienzgesetz sei mehr als ein Entlastungspaket. Es sei das Versprechen, dass jede nach 2027 verbleibende Pflicht im Landesrecht tatsächlich notwendig ist. Damit soll Vertrauen in staatliche Regulierung zurückgewonnen werden.
Nur Landesrecht betroffen
Ein zentraler Vorbehalt bleibt bestehen. Das Gesetz greift ausschließlich im Bereich des Landesrechts. Ein erheblicher Teil der Bürokratielasten für Unternehmen stammt jedoch aus Bundesgesetzen und EU-Verordnungen, die das Effizienzgesetz nicht berührt.
Das schränkt die praktische Wirkung ein. Gerade mittelständische Betriebe kämpfen täglich mit Anforderungen aus Brüssel und Berlin, wo das Land nicht eingreifen kann. Die Entlastung durch das Effizienzgesetz ist damit real, aber begrenzt.
Modernisierung als Legislaturziel
Die Landesregierung versteht das Gesetz als Teil eines größeren Projekts. Die Modernisierung des Staatswesens gilt als zentrales Vorhaben dieser Legislaturperiode. Der Bürokratieabbau soll zeigen, dass Verwaltung effizienter werden kann.
Für die Wirtschaft in Baden-Württemberg ist das Signal wichtig. Der Südwesten gilt als einer der wirtschaftsstärksten Standorte Deutschlands. Gerade der Mittelstand und die Industrie klagen seit Jahren über wachsende Verwaltungslasten. Das Effizienzgesetz versucht, diesem Trend auf Landesebene entgegenzuwirken.
