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Baden-Württemberg fördert Innovationsvorhaben außerhalb der Metropolen. Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum mit weniger als 100 Mitarbeitenden. Der Zuschuss kann bis zu 400.000 Euro pro Projekt betragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind innovationsorientierte Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Die Betriebe müssen nachweisen, dass ihre Projekte zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs beitragen können. Zuständig ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Für Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten gelten reduzierte Fördersätze: Der Zuschuss beträgt in diesem Fall zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Kleinere Betriebe können höhere Förderquoten erhalten.
Eine Untergrenze gilt ebenfalls: Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Programm richtet sich damit an Projekte mit substanziellem Investitionsvolumen.
Was wird bezuschusst?
Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, sofern diese der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen dienen. Reine Betriebsausgaben oder Verwaltungskosten zählen nicht dazu.
Unternehmen sollen mit den Mitteln die technologische Basis für zukunftsfähige Produkte aufbauen.
Bewerbungsfristen und Ablauf
Das Programm läuft in festen Auswahlrunden. Anträge können jeweils zum 28. Februar und zum 31. August eingereicht werden.
Das MLR entscheidet nach Ablauf der jeweiligen Frist über die eingegangenen Anträge. Unternehmen sollten ihre Unterlagen frühzeitig vorbereiten.
Bedeutung für den ländlichen Raum
Der Main-Tauber-Kreis gehört zu den Regionen, in denen das Programm aktiv kommuniziert wird. Auch Kommunen wie Bad Mergentheim und Bad Wurzach haben lokale Unternehmen auf die Förderung hingewiesen.
Baden-Württemberg gilt als eine der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas. Das Programm soll sicherstellen, dass diese Stärke nicht allein in den Städten verankert bleibt, sondern auch Betriebe in der Fläche technologisch wettbewerbsfähig bleiben.
Als Beispiel für geförderte Unternehmen gilt die WMB Ventilatoren GmbH aus Obersontheim im Landkreis Schwäbisch Hall. Das Unternehmen steht stellvertretend für den Typus des mittelständischen Tüftlers, den das Programm ansprechen will.
Fazit
Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ soll verhindern, dass Innovationsvorhaben auf Städte konzentriert bleiben. Kleine Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, in ihre technologische Basis zu investieren. Die nächsten Antragsfristen sind der 28. Februar und der 31. August.
