Der Baden-Württembergische Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das rund 62.000 Betrieben ihre zurückgezahlten Corona-Soforthilfen erstattet. Das Land muss dafür rund 800 Millionen Euro aufwenden. Grundlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der die damaligen Rückforderungen als rechtswidrig bewertet hatte.
Wie es zur Rückzahlung kam
Im März 2020 stellte das Land Baden-Württemberg schnell und unbürokratisch Corona-Soforthilfen bereit. Grundlage war das Programm „Soforthilfe Corona“ vom 22. März 2020. Viele Betriebe erhielten damals finanzielle Unterstützung, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Nach der Pandemie forderte das Land die Hilfen von zahlreichen Empfängern zurück. Die Begründung: Die Betriebe hätten keinen ausreichenden Liquiditätsengpass nachweisen können. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer zahlten die erhaltenen Mittel zurück. Andere wehrten sich juristisch.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab den Klägern recht. Das Gericht stellte fest: Die Rückforderungen des Landes waren bei rund 62.000 Unternehmen rechtswidrig. Das Land hatte die Bewilligungsbedingungen nachträglich verschärft. Das war nicht zulässig.
Landtag handelt nach Gerichtsurteil
Nach dem Urteil reagierte die Landesregierung. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut von der CDU brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg. Anfang Februar 2026 kam das Gesetz in den Landtag. Ende Februar 2026 war der Beschluss gefasst.
Der Gesetzentwurf sah ursprünglich ein digitales Verfahren für die Rückerstattung vor. Wie die Auszahlung im Detail abläuft, war nach dem Beschluss noch nicht abschließend geklärt. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an der praktischen Umsetzung.
Von der Erstattung profitieren grundsätzlich alle Betriebe, die auf Basis des Soforthilfe-Corona-Programms vom 22. März 2020 Hilfen erhalten und anschließend zurückgezahlt haben. Die Rückerstattung gilt damit für einen klar definierten Kreis von Anspruchsberechtigten.
800 Millionen Euro Belastung für den Landeshaushalt
Die finanzielle Dimension ist erheblich. Das Land muss rund 800 Millionen Euro bereitstellen. Das ist eine spürbare Belastung für den Landeshaushalt. Baden-Württemberg kämpft wie viele andere Bundesländer mit angespannten Finanzen.
Die Summe ergibt sich aus der hohen Zahl betroffener Betriebe. Rund 62.000 Unternehmen haben Anspruch auf Erstattung. Das betrifft Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Besonders betroffen war das Gastgewerbe, der Einzelhandel und das Handwerk.
Betroffene Branchen unter Druck
Nicht alle Betriebe hatten die Rückzahlung klaglos akzeptiert. Im Mai 2026 demonstrierten noch Selbstständige gegen die ursprünglichen Rückforderungen. Unter den Demonstrierenden waren auch Friseurbetriebe. Sie hatten besonders hart unter den Lockdowns gelitten.
Für viele Kleinunternehmer war die Rückzahlung der Soforthilfe eine echte finanzielle Belastung gewesen. Manche hatten Kredite aufgenommen, um die geforderten Beträge zurückzahlen zu können. Die nun beschlossene Erstattung kommt für diese Betriebe spät, ist aber ein konkreter Schritt zur Wiedergutmachung.
Fazit
Der Landtagsbeschluss setzt ein wichtiges Signal für den Mittelstand in Baden-Württemberg. Das Land korrigiert einen Fehler, den der Verwaltungsgerichtshof klar benannt hat. Rund 62.000 Betriebe erhalten ihr Geld zurück. Die Auszahlung von 800 Millionen Euro ist ein erheblicher Kraftakt für den Landeshaushalt. Für die betroffenen Unternehmen ist es ein überfälliger Schritt zur Rechtssicherheit.